Klima Bonds T45

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Produktbeschreibung: Rosary Klimafonds – Hügelbeetkultur mit Aquafarming
Der Rosary Klimafonds kombiniert innovative Ansätze der patentierten Hügelbeetkultur (Patent DE10307771A1) mit modernen Verfahren des Aquafarmings, um nachhaltige Lösungen für Wasser- und Landmanagement zu schaffen. Unser System nutzt Dach-, Brunnen- oder Quellwasser zur Befüllung eines Teiches, der von einem runden Hügelbeet umgeben ist. Dadurch wird nicht nur das Wasserrückhaltevermögen erhöht, sondern auch den Anforderungen der DIN 1986-100 zum Hochwassernachweis entsprochen.
Kernmerkmale:
  • Wassermanagement: Regenwasser wird effizient genutzt, wodurch bis zu 70 % des Abwassers in Kläranlagen eingespart werden können. Dies reduziert Kosten für Abwasserabgaben und ermöglicht die Befreiung von kommunalen Gebühren für versiegelte Flächen.
  • Monitoring & Technologie: Mit QR-reg-Labels werden Messwerte einfach erfasst, überwacht und für Hochwasserprognosen ausgewertet.
  • Nachhaltigkeit: 100 % organische Materialien (Stein, Biomasse), grüne Farbgebung, robuste und flexible Bauweise.
  • Lokale Produktion: Design via Grafiken und 3D-Druckdateien ermöglicht die Herstellung von Systemkomponenten vor Ort – kosteneffizient und zeitsparend.
  • Wasserrechte: Freier Handel mit Wasserrechten gemäß JEFTA ist integriert.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Vorteile:
Das marktreife Produkt bietet eine Dienstleistungspalette, die ökologische und ökonomische Vorteile vereint. Durch die Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens und die Reduktion von Abwasserbelastungen entstehen messbare Mehrwerte für Kommunen, Unternehmen und die Umwelt. Patentlizenzen sind über unseren Onlineshop erhältlich, unterstützt durch ein fahrbares Büro für Präsentation und Markteinführung.
Geschichte und Meilensteine:
  • 2003: Gründung von Rosary durch Zander Beratung, Berlin; Patentanmeldung „Hügelbeet mit Teich“.
  • 2004: Auszeichnung beim Science4Life Venture Cup, Firmenanmeldung in Baden-Württemberg.
  • 2005: Bau erster Anlagen, Befreiung von Dachwassergebühren.
  • 2015: Widerspruchsfreie Patenterteilung, Start eines 200 Mio. € Umweltfonds am UN-Klimasekretariat Bonn.
  • 2009-2012: Internationale Expansion (RMI India, AIICDIOCESE).
Zusätzliche Elemente:
  • Montageset: Rosary SOL Rosarium mit Bewässerungssystem, Tanks und dekorativer Wasseruhr.
  • Social Club: Integration eines Cannabis-Clubs mit Hügelbeetkultur und Aquafarming.
  • Zubehör: Nachhaltiges Besteck aus Bambus/Holz, Anschlussstücke für Regenrinnen (3D-Druck oder Fachhandel).
Generallizenz:
Interessierte können eine Generallizenz über unseren Onlineshop erwerben, inklusive Zugang zu Patenten, Designs und technischen Spezifikationen.


klimafonds/ <<<<<==== hier beteiligen!


Zusätzliche infos:
Aquafarming, auch bekannt als Aquakultur, bezeichnet die kontrollierte Zucht und Aufzucht von Wasserorganismen wie Fischen, Schalentieren, Muscheln, Algen oder Wasserpflanzen in künstlichen oder natürlichen Gewässern. Es handelt sich dabei um eine Form der Landwirtschaft, die im Wasser stattfindet und darauf abzielt, Nahrungsmittel, Rohstoffe oder andere Produkte zu erzeugen. Aquafarming wird weltweit genutzt, um die steigende Nachfrage nach Fisch und Meeresfrüchten zu decken, ohne die natürlichen Bestände durch Überfischung weiter zu gefährden.
Wie funktioniert Aquafarming?
Aquafarming kann in verschiedenen Systemen durchgeführt werden, die je nach Ziel und Standort variieren:
  1. Teichkulturen: Fische oder andere Organismen werden in künstlich angelegten oder natürlichen Teichen gezüchtet. Dies ist die einfachste und älteste Form der Aquakultur.
  2. Kreislaufsysteme (RAS – Recirculating Aquaculture Systems): Wasser wird in geschlossenen Tanks oder Becken gefiltert und wiederverwendet, was den Wasserverbrauch minimiert und die Kontrolle über die Umweltbedingungen (Temperatur, Sauerstoff, pH-Wert) verbessert.
  3. Käfig- oder Netzsysteme: Diese werden in offenen Gewässern wie Seen, Flüssen oder im Meer eingesetzt, wo die Organismen in schwimmenden Käfigen gehalten werden.
  4. Integrierte Systeme: Kombination von Aquakultur mit anderen landwirtschaftlichen Prozessen, z. B. der Nutzung von Fischabfällen als Dünger für Pflanzen (Aquaponik).
Verbindung zur Hügelbeetkultur im Rosary-Konzept
Im Kontext des Rosary Klimafonds wird Aquafarming mit der patentierten Hügelbeetkultur kombiniert. Hierbei könnte der Teich, der das Hügelbeet umgibt, nicht nur der Wasserspeicherung und Hochwasserprävention dienen, sondern auch zur Zucht von Fischen oder Wasserpflanzen genutzt werden. Das Wasser aus Dach-, Brunnen- oder Quellquellen wird in den Teich geleitet, wo es gleichzeitig die Bewässerung des Hügelbeets unterstützt und eine produktive Aquakultur ermöglicht. Die Nährstoffe aus dem Fischabfall könnten zudem das Hügelbeet düngen, wodurch ein geschlossener Kreislauf entsteht – ein Prinzip, das an die Aquaponik angelehnt ist.
Vorteile von Aquafarming
  • Nachhaltigkeit: Reduziert den Druck auf wilde Fischbestände.
  • Effizienz: Höhere Produktionsraten pro Fläche im Vergleich zur traditionellen Fischerei.
  • Ressourcennutzung: Integrierte Systeme wie im Rosary-Konzept nutzen Wasser und Nährstoffe mehrfach.
  • Lokale Versorgung: Frische Produkte ohne lange Transportwege.
Herausforderungen
  • Wasserqualität: Muss ständig überwacht werden, um Krankheiten und Verschmutzung zu vermeiden.
  • Kosten: Der Aufbau und Betrieb moderner Systeme (z. B. Kreislaufsysteme) kann teuer sein.
  • Umweltbelastung: Bei schlechter Bewirtschaftung können Nährstoffe oder Chemikalien ins Ökosystem gelangen.
Beispiel im Rosary-Konzept
Im Rosary-System könnte der Teich beispielsweise Karpfen, Tilapia oder Wasserpflanzen wie Wasserlinsen enthalten. Das Wasser wird durch das Hügelbeet gefiltert und mit Sauerstoff angereichert, während die Pflanzen auf dem Hügelbeet das Wasser von überschüssigen Nährstoffen reinigen. Dies schafft ein ökologisches Gleichgewicht, das sowohl die Fischproduktion als auch die Pflanzenkultur fördert.
Falls du eine spezifischere Erklärung zu einem bestimmten Aspekt des Aquafarmings möchtest (z. B. Fischarten, Technologien oder ökologische Auswirkungen), lass es mich wissen!

Produktbeschreibung

Rosary Aquakultur und Landmanagement kombiniert die Vorteile der

patentierten Hügelbeetkultur aus der Biosiegelforschung

patent/DE10307771A1/de Offenlegung

mit neuen Verfahren des Aquafarming.

 

Hierbei wird Dachwasser , Brunnen- oder Quellwasser genutzt

zur Befüllung eines Teiches, der von einem runden Hügelbeet umgeben ist.

Die Anforderungen nach DIN 1986-100 zum Hochwassernachweis werden dadurch erfüllt.

Auch der freie Handel mit Wasserrechten nach JEFTA ist seit kurzem ermöglicht.

Die Befreiung von Kosten für Abwasser nach Quadratmetern versiegelter Fläche

Der kommunalen Wasserversorgung ist möglich.

Mit QR-reg labels werden Messwerte einfach eingescannt

und durch Monitoring, Screening und Evaluation für

Hochwasserprognosen verfügbar.

Die Erhöhung des Wasserrückhaltevermögens

Wird erfasst und in einen Plan übertragen.

70% des Abwassers in Kläranlagen stammen aus Regenwasser.

Somit werden die wirtschaftlichen Vorteile des marktreifen Produktes

Und der Dienstleistungs-Palette mit Gesamtgesellschaftlichen Vorteilen ergänzt.

Design erfolgt über Graphiken und ³ D Print-Dateien.

So können einzelne Systemkomponenten vor Ort hergestellt werden.

Das vermindert die Kosten , erhöht die Erstellungszeiten und vermindert Arbeitsspitzen.

Die Labels mit den Patentlizenzen werden angeboten in unserem onlineshop.

Für die Präsentation und Markteinführung wird ein fahrbares Büro angeschafft.

Anlagen:

Steuererklärungen und vereinfachte

Einnahmen- und Ausgabenrechnung plus Gewinn seit 2004 sind beigefügt.

Graphiken der einzelnen Produkte ebenfalls.

Empfehlungen und Genesis:

Gründung von Rosary 2003 durch Gründungsberatung Zander, Berlin;

Anmeldung des Patentes „Hügelbeet mit Teich“ am DPMA

Science4Life Venture Cup 2003-2004

Coaching durch RKW- Innovation auf NewCome- Stuttgart Gründermesse.2004

Anmeldung als Firma ROSARY Anbau und Anlagen in

Baden-Württemberg und Ausbau der Büros und Geschäftsräume 2004.

Gründungsberatung durch International Steinbeis Institut 2005.

Bau der ersten Anlagen und Befreiung von Dachwasserkosten sowie Brauner Bio-Tonne 2005.

Abspaltung einiger Teile des Patents 2006-2015

Gründung RMI INDIA 2009.

Gründung AIICDIOCESE 2012, Akkreditierung als Archbishop

Weiterbildung des Gründers und Titel und Positionen in diversen

Internationalen Organisationen. MA und Dr. -Titel, President MSCS.

Widerspruchsfreie Patent-Erteilung 2015.

Implementierung, Evaluation und Clearing eines 200 Mio € Umweltfonds am

UN-Klimasekretariat in Bonn 2015 – 2017, ff.

Material: 100% Organic, Stone, Biomass,
Color: green
Resilence: Solid
Fit: Relaxed

Fotos:

Montageset ROSARY SOL Rosarium 25 Fotos

Bewässerungssystem mit Pipes und Tanks über den Rosarien mit Teich

Dekorative Wasseruhr

Social Club Tank über Rosarium Hügelbeetkultur

QR-Reg.com labels auf Tank für Umweltfonds und Haustechnik

Montage des Tanks über Rosarium, Social Club

Rosary Social Cannabis Club  Culture mit Teich und Aquafarming

Wachstumsverlauf der bewässerten ROSARY Hügelbeetkultur

Anschlußstück an Regenrinne, Druckdatei oder im Fachhandel erhältlich

Prospekt Hügelbeet mit Teich

Bewässerungssystem  R³

Bewässerungssystem R ³ Beilagezettel

Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen (Bambus), Print Datei, design

Essbesteck aus nachwachsenden Rohstoffen (Bambus, Holz) design

runde Hügelbeete mit Teich in Reihe mit Aquadrip

Ja, ich will eine Generallizenz haben.


rosarium-generallizenz  <<<===bestellen!

Dieser Klimafonds verbindet Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und soziale Innovation – ein zukunftsfähiges Modell für nachhaltiges Wirtschaften.
 Für weitere Informationen oder eine detaillierte Präsentation kontaktieren Sie uns gerne!




Gesellschaftsvertrag der
ROSARY UG & Co KG Holding Deutschland
Präambel
Die ROSARY UG (i. Gr. ; haftungsbeschränkt), mit Sitz in Bitz,
eingetragen

Registereintrag:

FA Balingen, Rosary Anbau, Anbetung  und Anlagen plus
RosaryParish Universitäts-Campus Leitung

Umsatzsteuer-ID:

DE439665333

Wirtschafts-Identifikationsnummer:

DE3299900002230975 – Gläubiger-ID im SEPA-Lastschriftverfahren

Aufsichtsbehörde:

IHK Reutlingen
Uwe Rosenkranz
Uni Campus Leiter
Kundennummer  367556,
vertreten durch ihren Geschäftsführer

LAD Uwe A. E. Rosenkranz, nachfolgend „Komplementär“ genannt,

und die nachfolgend aufgeführten atypisch stillen Komplementäre,
gemeinsam nachfolgend „Gesellschafter“ genannt,
schließen den folgenden Gesellschaftsvertrag für die
ROSARY UG & Co KG Holding Deutschland, nachfolgend „Gesellschaft“ genannt.
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft (KG) nach deutschem Recht,
bei der die ROSARY UG ( i. Gr. ; haftungsbeschränkt) als Komplementär
und die atypisch stillen Komplementäre als beschränkt haftende Gesellschafter
fungieren, die nicht im Handelsregister eingetragen sind.

§ 1 Firma und Sitz
  1. Die Firma der Gesellschaft lautet „ROSARY UG & Co KG Holding Deutschland“.
  2. Der Sitz der Gesellschaft ist 72475 Bitz, Deutschland.

§ 2 Gegenstand des Unternehmens
  1. Der Gegenstand des Unternehmens ist
  2. die Verwaltung eigenen Vermögens
  3. und die Beteiligung an anderen Unternehmen.
  4. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen
  5. und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens
  6. in Zusammenhang stehen oder ihm dienen.

§ 3 Gesellschafter und Kapitalanteile
  1. Die Gesellschafter der Gesellschaft sind:
    • Komplementär: ROSARY UG (i. Gr. ; haftungsbeschränkt),
    • mit einer Komplementärbeteiligung von 100% am Stammkapital.
    • Atypisch stille Komplementäre: [Namen der atypisch stillen Komplementäre],
    • mit den jeweiligen Einlagen:
      • [Name 1]: [Betrag] EUR
      • [Name 2]: [Betrag] EUR
      • [usw.]
  2. Die atypisch stillen Komplementäre leisten ihre Einlagen bei Gründung der Gesellschaft in voller Höhe.
  3. Ihre Einlagen werden nicht im Handelsregister eingetragen; sie haften nur bis zur Höhe
  4. ihrer Einlagen.

§ 4 Haftung der Gesellschafter
  1. Der Komplementär, ROSARY UG (haftungsbeschränkt), haftet unbeschränkt
  2. für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, jedoch beschränkt auf das Vermögen der UG.
  3. Die atypisch stillen Komplementäre haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen.
  4. Nach vollständiger Einzahlung erlischt ihre Haftung.

§ 5 Geschäftsführung und Vertretung
  1. Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich dem Komplementär,
  2. ROSARY UG ( i. Gr. ; haftungsbeschränkt), vertreten durch ihren Geschäftsführer.
  3. Die atypisch stillen Komplementäre haben keine Geschäftsführungsbefugnisse
  4. und sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
  5. Der Komplementär vertritt die Gesellschaft nach außen;
  6. die atypisch stillen Komplementäre sind nicht vertretungsbefugt.

§ 6 Rechte und Pflichten der atypisch stillen Komplementäre
  1. Die atypisch stillen Komplementäre haben das Recht auf Information
  2. über außergewöhnliche Geschäfte und Einsicht in die Bücher der Gesellschaft.
  3. Sie haben kein Mitspracherecht bei der Geschäftsführung, es sei denn,
  4. dies wird ausdrücklich vereinbart.
  5. Sie sind verpflichtet, ihre Einlagen fristgerecht zu leisten und die Gesellschaft
  6. nicht zu schädigen (z.B. durch Wettbewerb).
  7. Sie treten nicht nach außen als Gesellschafter auf und werden nicht im Handelsregister
  8. eingetragen.

§ 7 Gewinn- und Verlustverteilung
  1. Gewinn und Verlust werden nach §§ 166 ff. HGB verteilt, sofern
  2. nichts Abweichendes bestimmt ist.
  3. Der Komplementär erhält eine jährliche Vergütung von 240.000,00 EUR
  4. für seine Geschäftsführung.
  5. Der verbleibende Gewinn wird wie folgt verteilt:
    • 90 % an den Komplementär,
    • 10 % an die atypisch stillen Komplementäre im Verhältnis ihrer Einlagen.
  6. Verluste werden nach demselben Schlüssel verteilt, wobei die Haftung der atypisch stillen Komplementäre auf ihre Einlagen beschränkt ist.

§ 8 Gesellschafterversammlung
  1. Die Gesellschafterversammlung tritt mindestens jährlich zusammen und ist
  2. das oberste Beschlussorgan.
  3. Sie beschließt über:
    • Feststellung des Jahresabschlusses,
    • Entlastung des Komplementärs,
    • Verwendung des Jahresergebnisses,
    • Änderungen des Gesellschaftsvertrags,
    • Aufnahme neuer Gesellschafter.
  4. Beschlüsse erfordern die einfache Mehrheit, sofern nicht anders vorgesehen.
  5. Die atypisch stillen Komplementäre haben Stimmrechte im Verhältnis zu ihren Einlagen,
  6. falls nicht anders vereinbart.

§ 9 Dauer der Gesellschaft und Kündigung
  1. Die Gesellschaft besteht auf unbestimmte Zeit.
  2. Atypisch stille Komplementäre können ihre Beteiligung mit einer Frist von
  3. . 6 Monaten
     zum Geschäftsjahresende kündigen.
  4. Der Komplementär kann nur mit Zustimmung aller atypisch stillen Komplementäre kündigen.

§ 10 Ausscheiden eines Gesellschafters
  1. Bei Ausscheiden eines atypisch stillen Komplementärs erhält dieser eine Abfindung
  2. in Höhe seiner Einlage zuzüglich seines Gewinnanteils oder abzüglich seines Verlustanteils.
  3. Das Ausscheiden des Komplementärs führt zur Auflösung der Gesellschaft, es sei denn,
  4. die Fortführung wird beschlossen.

§ 11 Auflösung und Liquidation
  1. Die Gesellschaft kann mit einer Mehrheit von 75 % der Stimmen aufgelöst werden.
  2. Die Liquidation wird vom Komplementär durchgeführt, sofern nichts anderes beschlossen wird.

§ 12 Steuerliche Bestimmungen
  1. Die Gesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer; die Gesellschafter
  2. geben die erforderlichen steuerlichen Erklärungen ab.
  3. Gewinnanteile der atypisch stillen Komplementäre unterliegen der Einkommensteuer,
  4. die des Komplementärs der Körperschaftsteuer.
  5. Die steuerliche Behandlung sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

§ 13 Vertraulichkeit
  1. Die atypisch stillen Komplementäre behandeln ihre Beteiligung vertraulich und machen sie nicht öffentlich.
  2. Der Komplementär wahrt die Vertraulichkeit ihrer Identität, soweit gesetzlich zulässig.

§ 14 Sonstige Bestimmungen
  1. Änderungen des Vertrags erfordern die Zustimmung aller Gesellschafter.
  2. Unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen nicht die übrigen Regelungen.
  3. Es gilt deutsches Recht.

§ 15 Schlussbestimmungen
  1. Der Vertrag tritt mit der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister in Kraft.
  2. Alle Gesellschafter erhalten eine Ausfertigung.

Ort, Datum
Unterschriften:
  • ROSARY UG (i.Gr. ; haftungsbeschränkt), vertreten durch LAD Uwe Rosenkranz
  • [Name des atypisch stillen Komplementärs 1]
  • [Name des atypisch stillen Komplementärs 2]
  • [usw.]

Hinweis
Dieser Vertrag berücksichtigt die Besonderheiten atypisch stiller Komplementäre.
Er sollte jedoch von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater geprüft werden,
insbesondere hinsichtlich Haftung, Steuerfragen und der Einhaltung des HGB
sowie des GmbH-Gesetzes, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.


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